AGB

EQUUSDENS – Mobile PferdeDentalPraxis Schaumburg

Information

DATEN · GESETZ · RECHT

Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig für EQUUSDENS – Mobile PferdeDentalPraxis Schaumburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von

EQUUSDENS – Mobile PferdeDentalPraxis Schaumburg
ALLENA MERKERT | Tierärztin
Sülbecker Brand 11
31683 Obernkirchen | Germany
M +4915156360391

www.equusdens.de
info@equusdens.de

www.equusdens.com
www.pferde-dentalpraxis.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen
EQUUSDENS – Mobile PferdeDentalPraxis Schaumburg, TÄ Allena Merkert – kurz: EQUUSDENS –

Vertrag | Vertragspartner | Vertragsgegenstand

Der Behandlungsvertrag wird geschlossen durch Auftrag und Zusage der Terminvergabe bzw. der Konsultation und mündliche Annahme des Auftrages seitens EQUUSDENS. Mit der Konsultation / zu Beginn der Untersuchung kommt der Behandlungsvertrag zwischen dem Tierhalter und EQUUSDENS zustande. Ein wirksames Zustandekommen bedarf nicht der Schriftform.

Alle Behandlungsverträge basieren auf diesen allgemeinen AGB.

Vertragsgegenstand des Behandlungsvertrages sind die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Verkauf von Medikamenten, Nahrungsergänzungs- und Futtermitteln aus dem Bereich Haustiergesundheit durch EQUUSDENS.

Termine | Terminvereinbarungen | Terminabsagen

Die Vergabe von Behandlungsterminen erfolgt ausschliesslich nur nach vorheriger Vereinbarung. Die exakte Terminabsprache ist unerlässlich. Sie erfolgt deshalb nur und ausschliesslich persönlich bzw. per Telefon. Terminanfragen können per E-Mail bzw. Messengerdienste gestellt gestellt werden.
Die Einhaltung von Terminvereinbarungen ist notwendig. Fest vereinbarte Termine, die seitens des Auftraggebers aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, müssen rechtzeitig – d.h. mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – abgesagt werden. Die fristgerechte Absage kann per E-Mail bzw. per Telefon erfolgen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Zu spät abgesagte Termine können nicht mehr anderweitig vergeben werden und werden somit dem Auftraggeber / Tierhalter mit min. 50% des zuvor vereinbarten Rechnungsbetrages berechnet. Die Höhe des Ausfallhonorars definiert EQUUSDENS. Verspätungen seitens des Auftraggebers von mehr als 30 Minuten gelten als ausgefallener Termin. Hier kann der dadurch entstandene Schaden von EQUUSDENS in voller Höhe des zuvor vereinbarten Rechnunsbetrages geltend gemacht werden.

Behandlungen | Auskunftspflichten

Alle Behandlungen erfolgen in Absprache mit dem Tierhalter. Trotz umfangreicher technischer Ausstattung sowie diagnostischer Möglichkeiten können Behandlungserfolge und/oder eine Heilung nicht garantiert werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Behandlungsbeginn selbstständig umfassende Angaben zur Krankheitsvorgeschichte des Tieres / Patienten, einschließlich eventueller Vorbehandlungen und Unverträglichkeiten, sowie über Verhaltensauffälligkeiten und Besonderheiten des Tieres, die zur Gefährdung des behandelnden Personals bzw. anderer Tiere / Patienten führen können, zu machen. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anweisungen des behandelnden Personals zur Unterstützung der Behandlung Folge leisten.

Sofern der/die Auftraggeber/in nicht gleichzeitig rechtmäßiger Eigentümer des Tieres ist, versichert er/sie, mittels Vorlage einer Vollmacht die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich aller notwendigen medizinischen Maßnahmen – inkl. einer evtl. erforderlichen Euthanasie – zu besitzen. Bei minderjährigen Auftraggebern ist vorab das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Sofern die Vollmacht des rechtmäßigen Tierbesitzers nicht vorliegt, ist dieses vor Beginn der Behandlung mitzuteilen.

Medikamente

Der Umtausch oder die Rücknahme von Medikamenten und Futtermitteln ist grundsätzlich nicht möglich.

Vergütung | Honorar | Zahlungsbedingungen

Mehrwertsteuer
Alle von EQUUSDENS genannten Preise sind grundsätzlich Nettopreise – also zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Honorare für die von EQUUSDENS erbrachten tierärztlichen Leistungen
Berechnung gem. Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Preise für Medikamente
Berechnung von rezeptpflichtigen Medikamenten gem. der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)

Auftraggeber ist der Überbringer des Tieres und ist somit zur Zahlung der Rechnung verpflichtet. Das tierärztliche Honorar ist nach jeder Behandlung bzw. mit Übergabe der Rechnung sofort und in voller Höhe fällig. Ein Abzug von Skonto ist nicht gestattet. Verfügbare Zahlungsarten: Bar, EC-Karte, PayPal, Überweisung. Etwaige Zahlungsunfähigkeiten sind vom Auftraggeber vor Behandlungsbeginn anzugeben.

Bei der Terminvereinbarung werden die vorraussichtlichen Kosten der Behandlung seitens EQUUSDENS genannt. Das dient zur preislichen Orientierung und ist jedoch nicht absolut verbindlich anzusehen, da nicht alle notwendigen Leistungen und Medikamentierungen stets vorhersehbar sind.

Die Abgabe von Medikamenten, Diätfuttermitteln, etc. erfolgt grundsätzlich nicht auf offene Rechnung.

Für Medikamente bzw. Waren, die auf Verlangen des Auftraggebers beschafft wurden, gilt eine Abnahmeverpflichtung.

Aus Gründen der Qualitätssicherung sind apothekenpflichtige Medikamente und Ergänzungsfuttermittel vom Umtausch bzw. der Rücknahme ausgeschlossen. Die Waren sind umgehend nach Erhalt zu prüfen, da eine Reklamation nach Beendigung der Behandlung nicht mehr möglich ist.

Gewährleistung | Haftung

Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen besteht nicht und kann nicht gewährt werden.

EQUUSDENS verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie aktueller wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und zu behandeln.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, EQUUSDENS frühzeitig über ausbleibenden Therapieerfolg und / oder auftretende Komplikationen zu informieren. Im Falle nachgewiesener Schäden, hat EQUUSDENS das Recht auf Nachbesserung der Leistungen.

Eine Haftung seitens EQUUSDENS nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt nur, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche unverzüglich und nachweisbar geltend macht. Ausserdem haftet EQUUSDENS lediglich nur für Schäden, die auf nachgewiesenem Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit beruhen. Das gilt ebenfalls für Verschulden durch entsandte Vertreter bzw. von EQUUSDENS gestellten Erfüllungsgehilfen – jedoch nicht für externe Leistungserbringer. Die Schadensersatzhaftung ist maximal auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

Der Ausschluss bzw. Einschränkung einer Schadensersatzhaftung gilt ebenso für die persönliche Schadensersatzhaftung aller Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter von EQUUSDENS sowie für die von EQUUSDENS gestellten Erfüllungsgehilfen.

Der Tierhalter / Eigentümer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Tier verursacht werden.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Schlichtungsverfahren

Zuständige Schlichtungsstelle: Streitschlichtungsausschuss / Gutachterkommission der Tierärztekammer Niedersachsen – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fichtestraße 13
30625 Hannover
Tel. 051165511820
Tierärztekammer Niedersachsen
mail@tknds.de
Alternative: EU-Online-Streitbeilegung

Datenschutzbestimmungen

Alle Details: Datenschutzerklärung EQUUSDENS

Gerichtsstand | Geltendes Recht

Gerichtsstand ist Obernkirchen. EQUUSDENS ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Status: 231101
EQUUSDENS – Mobile PferdeDentalPraxis Schaumburg
A. Merkert, Obernkirchen